Stand: 01.01.2022
(1) Es werden durch die froxlor GmbH (im Folgenden: „froxlor“) Internet-Dienstleistungen erbracht. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen froxlor und ihren Kunden. Sonderbedingungen für die Übergabe und Nutzung von Software, für Servermanagement und für Reseller sind die im Anhang aufgeführten. Diese gelten jedoch nur, sollte eine der dort genannten Leistungen vom Kunden in Anspruch genommen werden. Sollte in geschlossenen Verträgen (Bestellungen und/oder Aufträgen) zwischen den Parteien nicht ausdrücklich auf die hier vorliegende AGB Bezug genommen werden, sind diese trotzdem geltend. Sondervereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor, jedoch gilt dies nicht für Vertragsbedingungen, die durch den Kunden vorformuliert wurden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht gültig, auch wenn froxlor diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Die AGB können jeder Zeit von froxlor geändert werden. Alle Verträge unterliegen bei Abschluss den zu der Zeit gültigen AGB. Änderungen der AGB für Bestandskunden können sich lediglich unter folgenden Bedingungen ergeben:
(3) Für Änderungen wird eine Meldefrist von mindestens vier (4) Wochen angesetzt. Der Kunde erhält im Vorfeld die neuen AGB und eine Beschreibung der Gründe und des Umfangs der Änderungen. Sollte kein Widerspruch vor Inkrafttreten der Änderungen in Schriftform oder über eine autorisierte E-Mail-Adresse eingegangen sein, sondern die Leistungen der froxlor weiter in Anspruch genommen werden, wird die Zustimmung zu den neuen AGB erklärt. Die geänderten AGB gelten dann für alle Verträge ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Sollte ein formwirksamer Widerspruch eingegangen sein, gelten die bis dahin geltende AGB weiter, es wird in dem Fall beiden Parteien die Möglichkeit der Vertragskündigung nach ordentlicher Frist (i.d.R. drei (3) Monate zum Monatsende, wenn nicht anders vereinbart) eingeräumt.
(1) Damit der volle Umfang der Leistungen von froxlor angeboten werden kann, ist sie auf Infrastruktur Dritter angewiesen. Hier kann seitens froxlor nicht immer Einfluss genommen werden und es kann zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, Ursachen können vor allem höhere Gewalt oder Störungen des Internets sein.
(2) Gibt es keine individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien, wird durch froxlor eine Verfügbarkeit der gebuchten Leistungen von 99,5% im Jahr gewährleistet. Eine wesentliche Betriebsbereitschaft der Dienste und Server gilt als Verfügbarkeit. Folgende Umstände werden als Störung ausgeschlossen:
(3) Wartungs- und Servicearbeiten sind Grundvoraussetzung zur Prävention ungewollter Störungen. Diese werden regelmäßig von froxlor durchgeführt. Sollten hierdurch Dienste oder Server in ihrer Erreichbarkeit gestört werden, wird froxlor die Arbeiten per E-Mail ankündigen und die Zeit der Wartung auf einen Zeitraum mit möglichst wenig Nachfragen terminieren.
(4) Regelmäßig Software-Updates unterstützen das Bestreben von froxlor ein hohes Sicherheitsniveau einzuhalten. Umfang und Bedienung der durch froxlor erbrachten Leistungen können dadurch verändert werden. Auch ist als Resultat nicht auszuschließen, dass Kunden Anpassungen an ihren Inhalten und/oder installierten Anwendungen vornehmen müssen. Sollte es möglich sein, wird froxlor den Kunden hierauf hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.
(5) Während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages ist eine Anpassung des Tarifes (Upgrade/Downgrade) jederzeit möglich. Mit dem Wechsel des Tarifes beginnt ein neuer Vertrag mit zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB und Leistungsbeschreibungen und damit einhergehend ggf. Änderungen der Kosten und der Vertragslaufzeiten. Details hierzu können jederzeit bei der froxlor angefragt werden.
(6) Supportleistungen werden durch die Beantwortung von Kundenfragen per E-Mail und Telefon erbracht, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
(1) Leistungen, die keiner Verbrauchsabrechnung unterliegen, werden im Voraus für die im Vertrag geregelte Nutzungsperiode bezahlt. Verbrauchsabhängige Leistungen werden nach dem Ende der Nutzungsperiode berechnet. Eine individuelle Absprache, kann vertraglich geregelt werden.
(2) Kunden bekommen die Möglichkeit per Lastschrift, Überweisung oder PayPal anfallende Kosten zu begleichen. Die Zahlungsmöglichkeiten können auch während der Vertragslaufzeit angepasst werden. An froxlor erteilte Einzugsermächtigungen, sind jederzeit widerruflich. Gebühren der Bank durch Rücklastschriften werden eins zu eins dem Kunden als Bearbeitungsgebühr weiterberechnet.
(3) Rechnungen sind sofort zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Kommt es zu Zahlungsverzug, ist froxlor zur Einbehaltung von Leistungen berechtigt. Diese sind anzukündigen und können, zum Sperren oder Einschränken von Zugriffen führen, dies gilt ebenfalls für Domains, die für den Kunden registriert wurden.
(5) Kommt es zur Sperrung, wird der damit bei froxlor verursachte Aufwand dem Kunden zum vereinbarten Stundensatz als Bearbeitungsgebühr weiterberechnet.
(6) Alle Bearbeitungsgebühren sind berechtigt, solange der Kunde nicht nachweist, dass im Einzelfall kein Schaden oder nur ein sehr geringer Schaden entstanden ist.
(7) Wird (i) an zwei aufeinanderfolgenden Terminen ein Zahlungsverzug festgestellt und übersteigt der Betrag einen nicht unerheblichen Teil der Vergütung, oder (ii) in einem Zeitraum länger als zwei Terminen ein Zahlungsverzug festgestellt, welcher sich zu zwei terminierten Entgelten addiert, behält sich froxlor das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und alle Leistungen einzustellen.
(8) Forderungen der froxlor an den Kunden können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
(9) froxlor erbringt in der Regel ihre Leistung gegenüber ihren Kunden auf einen längeren Zeitraum. Durch rechtliche oder auch wirtschaftliche Änderungen, die außerhalb des Einflussbereiches von froxlor liegen, sind Änderungen der Kosten nicht auszuschließen. Beispiele hierfür sind z.B. Änderung der Colocation oder Energiekosten. Mit einer Änderungsfrist von acht (8) Wochen, behält sich froxlor das Recht vor, die Preise zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes anzupassen. Damit wird dem Kunden zum Beginn der Preisänderung ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. froxlor wir seine Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Widerspruch bis spätestens vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung bei froxlor eingegangen sein muss. Sonst werden die Preisanpassungen als genehmigt angesehen.
(1) Der Kunde hat die Verpflichtung für die Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, die für Kontaktaufnahme und Rechnungsstellung relevant sind. Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, sind auch hier die Bankverbindungsdaten vollständig und richtig anzugeben. Änderungen an den Daten sind unverzüglich froxlor mitzuteilen.
(2) Die An-, Ab- und Ummeldung von Domains an den Network Information Centern (NIC) bedarf ggf. der schriftlichen Zustimmung des Domaininhabers. Der Kunde ist verpflichtet seine Zustimmung in der jeweiligen erforderlichen Form unverzüglich zu leisten, solange die Anpassungen aus einem Auftrag des Kunden resultieren.
(3) Zur Nutzung der, dem Kunden zur Verfügung gestellten, Leistungen durch die froxlor GmbH, sind Zugangsdaten notwendig, welche durch froxlor generiert und übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Passwörter unverzüglich zu ändern und vor Dritten geheim zu halten, sowie vor jeglichem Missbrauch zu schützen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Aktionen Dritter im Zusammenhang mit seinen Zugangsdaten, sollte er dessen Missbrauch verschuldet haben.
(4) Ohne explizit schriftlich erteilten Auftrag führt froxlor nur Sicherungen der vom Kunden hinterlegten Inhalte durch, die zur Erfüllung der gebuchten Dienste, sowie zur Einhaltung der Datensicherungspflicht notwendig sind. Wir legen hierfür einen Sicherungszyklus von 1 Wochen fest und geben diese nicht zur Kundennutzung frei. Liegt ein schriftlicher Auftrag nicht vor, ist der Kunde selbst verantwortlich für die ausreichende Erstellung und Vorhaltung von Sicherungskopien seiner Inhalte, die Ihm eine uneingeschränkte Verwaltung ermöglichen.
(5) Die froxlor ist berechtigt, auf Daten und Inhalte des Kunden zu zugreifen, sofern dieser für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist.
(6) Bei allen Leistungen, die der Kunde durch froxlor in Anspruch nimmt, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller zutreffenden gesetzlicher Vorschriften. Handlungen, die zur Störung des Betriebs der Server von froxlor führen können sind untersagt. Folgende Handlungen im Speziellen (aber nicht abschließend) sind untersagt:
(7) froxlor überprüft die Inhalte der Server nicht und verpflichtet den Kunden zur Einhaltung der Regularien. Der Kunde ist selbst verpflichtet dafür zu sorgen, dass keine untersagte Handlung vorgenommen wird und ist selbst für die Rechtmäßigkeit verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Daten auf ihren Inhalt hin zu überprüfen und deren Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz, individualvertraglichen Vorschriften und diesen AGB zu überprüfen.
(8) Die von froxlor in Anspruch genommen Dienste können vorübergehend gesperrt werden, sollte gegen die oben genannten Regularien verstoßen werden. Sollten Dritte unter Angaben von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen fordern, sofern diese Gründe nach Prüfung nicht offensichtlich unzutreffend sind oder sollten staatliche Behörden eine vorübergehende Sperrung verlangen, wird diese durchgeführt und der Kunde sofern möglich von der froxlor vorher angehört. Sollte dies im Einzelfall aufgrund von Dringlichkeit nicht möglich sein, wir der Kunde nachträglich informiert und erhält die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Sachverhalt.
(9) Die Sperrung wird schnellstmöglich aufgehoben, sobald der Verdacht des Verstoßes entkräftet ist.
(10) froxlor ist stets zur fehlerfreien Bereitstellung der Leistungen dem Kunden gegenüber verpflichtet. Sollte der Kunde eine Fehlfunktion feststellen, ist froxlor umgehend zu informieren und die Fehlfunktion mit aussagekräftigen Daten zu beschreiben. Sofern zur Beseitigung der Störung die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, ist dieser Verpflichtet dieser nachzukommen, andernfalls gilt er als für die Störung selbst verantwortlich.
(1) Sofern keine ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit der Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kündigen.
(2) Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von mindestens zwölf (12) Monaten verlängern sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(3) Steht einer Partei ein ordentliches Sonderkündigungsrecht nach diesen AGB zu, ist der Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar; d.h. die Mindestvertragslaufzeit wird hierbei nicht berücksichtigt.
(4) Jede Kündigung eines Vertrages hat gemäß § 126 b BGB in Textform zu erfolgen. Beispielsweise per E-Mail, Brief Post oder Fax. Es muss eindeutig aus der Textform hervor gehen, welche Person die Erklärung abgibt und ob diese Person zur Abgabe der Erklärung berechtigt ist. Zur Sicherstellung der Berechtigung und um Missverständnisse auszuschließen, werden daher nur solche Kündigungen als schriftformwirksam akzeptiert, die Details aus dem Auftrag, wie die Kundenummer, sowie Name und Adresse des Kunden beinhalten. Sofern die Kündigung von einer bereits autorisierten E-Mail-Adresse versendet wird, gilt diese als schriftformwirksam. froxlor behält sich dennoch jederzeit das Recht vor, bei bestehenden Zweifeln an der Identität des Kündigenden durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.
(5) Domain-Inhaber, die bei froxlor die Domains registriert haben und den Vertrag kündigen sind verpflichtet froxlor mitzuteilen, wie nach der Kündigung mit den Domains verfahren werden soll. Erfolgt keine rechtzeitige Handlungsanweisung, behält sich froxlor das Recht vor, die entsprechenden Domains zu löschen. Erfolgt eine Kündigung seitens froxlor gilt dasselbe Verfahren mit dem Unterschied, dass froxlor den Kunden mit Erteilung der Kündigung zur Handlungsanweisung schriftlich (E-Mail ausreichend) aufzufordern hat.
(6) Beide Parteien haben das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe für eine Kündigung von froxlor sind:
(1) Für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von froxlor liegen übernimmt froxlor keine Haftung. Bei Schäden, die durch Nicht-Einhaltung der Verpflichtungen seitens des Kunden entstehen, ist froxlor nicht haftbar, insbesondere nicht für die Sicherung der vom Kunden hinterlegten Inhalte.
(2) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
(3) Grundsätzlich haftet froxlor nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird die Mindestverfügbarkeit nicht eingehalten, haftet froxlor, sofern der Kunde eine solche in Textform geltend macht, maximal in der Höhe einer Monatsmiete der von der Nicht-Einhaltung betroffenen Leistung.
(4) Werden vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt, haftet froxlor nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
(5) Für alle Schäden (auch entgangenen Gewinn) der froxlor die aus der Nicht- Einhaltung der dem Kunden unter Nr. 4 dieser AGB auferlegten Pflichten, haftet der Kunde.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, froxlor von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von froxlor (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Frankfurt am Main.
(3) Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(4) Für die Registrierung von Domains gelten Sondervorschriften:
(5) Wird froxlor durch den Kunden mit der Registrierung von Domains beauftragt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
Wird dem Kunden im Vertrag mit froxlor die Leistung, Speicherplatz mit Internet Anbindung (Webhosting jeglicher Art) zugesichert, werden die AGB um folgende Regelungen ergänzt:
(1) Durch den Auftrag des Kunden wird durch froxlor mengenmäßig festgelegter Speicherplatz mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB bereitgestellt.
(2) Die dem Kunden daraus resultieren zugewiesenen IP-Adressen können nicht dauerhaft beansprucht werden. froxlor behält sich das Recht vor, diese aus technischen Gründen zu ändern.
(3) Wird auf den Speicherplatz zugegriffen, entsteht durch die Übertragung der Daten über das Internet so genannter Traffic. Dem Kunden wird vertraglich ein bestimmtes Traffic Kontingent zugesichert. Wird dieses überschritten, wird jede weitere genutzte Traffic Einheit gemäß den im Vertrag ausgewiesenen Gebühren berechnet.
Wird dem Kunden im Vertrag mit froxlor Software zur Nutzung zugesichert, werden die AGB um folgende Regelungen ergänzt:
(1) Die von froxlor entwickelte Software darf vom Kunden im Rahmen der Lizenz- und Nutzungsbedingungen genutzt werden. Der Kunde bekommt mit dem abgeschlossenen Vertrag ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zugesprochen.
(2) Übergebene Handbücher bleiben Eigentum von froxlor.
(3) Bei der Überlassung von Fremd-Software (auch open-source-Software) hat der Kunde die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers zu beachten.
Wird dem Kunden im Vertrag mit froxlor die Vermietung eines (virtuellen oder physikalischen) Servers inkl. Management zugesichert, werden die AGB um folgende Regelungen ergänzt:
(1) Durch die Vermietung von physikalischen Servern oder durch Software emulierten virtuellen Servern wird dem Kunden dedizierte Rechenleistung bereitgestellt. Durch die Management Vereinbarung, verpflichtet sich froxlor das Betriebssystem des Servers auf einem aktuellen Stand zu halten. Auch wenn aktuelle Updates und Patches eingespielt sind, besteht die Möglichkeit von ungepatchten Sicherheitslücken oder Fehlern in der Programmierung. Exploits sind Lücken in Systemen, für die es noch keine Patches gibt. Für Schäden oder Störungen verursacht durch Dritte über Exploits übernimmt froxlor keine Haftung.
(2) Wird für den vermieten Server ein Management durch die froxlor gewünscht, erhält der Kunde keinen administrativen Zugriff für den Server.
Wird dem Kunden im Vertrag mit froxlor die überlassenen Leistungen nicht ausschließlich zur eigenen Nutzung überlassen, sondern erlaubt entgeltlich an Dritte (Drittkunden) weiterzugeben (Reseller), werden die AGB um folgende Regelungen ergänzt:
(1) Durch die Reseller Erlaubnis, wird dem Kunden die Berechtigung eingeräumt, die durch froxlor vertraglich zugesicherten Leistungen Dritten zur Verfügung zu stellen. Dieses Vertriebsrecht ist nicht ausschließlich. Ein Ausgleichsanspruch entsprechend Handelsgesetzbuch § 89b besteht nicht.
(2) Der Kunde, welcher den Vertrag mit froxlor geschlossen hat, ist für froxlor der alleinige Vertragspartner. Er ist verpflichtet die unter Nr. 4 dieser AGB dargestellten Verpflichtungen an seine Kunden weiterzugeben und diese zur Einhaltung der Bedingungen anzuhalten.
(3) Sollte es nötig sein, dass für die Anpassung, Registrierung oder Kündigung von Domains der Drittkunde Mitwirken muss, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Fristen für die Mitwirkung des Dritten eingehalten werden.
(4) Gegenüber froxlor haftet der Kunde für alle Schäden durch Nicht-Einhaltung von Vertragspflichten dieser AGB, welche durch Drittkunden verursacht werden.